Die Entgeltgestaltung gehört naturgemäß zu den zentralen Themen betrieblicher Interessenvertretung. Unabhängig davon, ob es nur um eine Eingruppierungsüberprüfung oder gar um die Schaffung eines kompletten Entgeltsystems geht, hier wirkt sich die Arbeit unmittelbar auf die Taschen der Kolleginnen und Kollegen aus.

Grundentgelt:

Das Grundentgelt war früher der klassische Tariflohn oder das Tarifgehalt. Dies hat sich heute in vielen Fällen gewandelt. Oftmals hat sich die Gestaltung des Grundentgelts auf die betriebliche Ebene verlagert. Betriebs- und Personalräte sehen sich hier plötzlich völlig neuartigen Anforderungen ausgesetzt.
Häufig taucht bei Problemen der Gestaltung des Grundentgelts plötzlich eine Unternehmensberatung auf, die das einzig richtige System zur Gestaltung des Entgelts besitzt. Zunächst einmal gilt, dass alle Systeme ihre spezifischen Stärken und Schwächen haben. Welches System für welchen Fall geeignet ist, lässt sich nur beurteilen, wenn man verschiedene dieser Systeme kennt und eine Vorstellung von ihren Auswirkungen hat.